Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg - Friedenau e. V.
Formulare

Antrag Besichtigungsschein

Nur für Bewerbende mit erfüllter Wartezeit 


Verlängerungsantrag zur Bewerberanmeldung

Ihre Bewerberanmeldung erlischt zur ausdrücklichen genannten Frist automatisch 


Bestellformular Gartenfreund  Papier Abo

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Informationsblatt zum Gartenfreund als E-Paper und PDF

Antrag für die Bewerbung um einen Kleingarten

Die Wartezeit bis zum ersten Besichtigungstermin beträgt derzeit 36 Monate nach Eintragung in die

Bewerberliste. Nach Ablauf dieser Wartezeit können Sie sich aktiv um einen freien Kleingarten bewerben. Auch nach Erfüllung der Wartezeit kann es noch mehrere Jahre dauern, bis Ihnen eine Kleingartenparzelle übergeben wird, da die Vergabe in der Regel nach der Reihenfolge der Bewerbung erfolgt. Ihre Anmeldung erlischt automatisch nach 5 Jahren oder wenn Sie fünfmal an einem Besichtigungstermin nicht wahrnehmen bzw. fünfmal einer Zusage zur Übernahme eines Kleingartens ablehnen. Eine Verlängerung der Anmeldung ist nur möglich, wenn trotz aktiven Bewerbungsverhaltens keine Zusage zur Übernahme einer Kleingartenparzelle erfolgt ist.

Informationsblatt: Wie komme ich an einen Kleingarten

In diesem Merkblatt wird der Weg zum Kleingarten gut beschrieben, von der Bewerbung bis zu den Kosten. Leider wird die Bewerberliste für einen Kleingarten immer länger und es fallen Wartezeiten von durchschnittlich von bis zu 8 Jahren an. Es gibt 18 Bezirksverbände in Berlin, diese sind für die Vergabe von Kleingärten zuständig. Eine Aufnahme erfolgt in der Regel in den jeweiligen Sprechzeiten. Pandemie bedingt werden zurzeit meist keine Bewerber mehr aufgenommen da die meisten Bezirksverbände ein Aufnahmestopp wegen der langen Wartezeit ausgesprochen haben.


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Antrag Baumfällung im Kleingarten

Vor Fällung von Bäumen jeglicher Arten und Stammumfang im Kleingarten bedarf es der Zustimmung

vom Zwischenpächter, dem Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V. , der 

Gartenfachberatung und dem Vertreter der Kleingartenanlage zur Sicherstellung der kleingärtnerischen Nutzung und Vielfalt im Kleingarten gemäß Unterpachtvertrag. Für eine Fällung von geschützten Bäumen, die in § 5 der BaumSchVO abschließend aufgezählt sind, kann nur das Umwelt- und Naturschutzamt eine Ausnahme genehmigen. Die Schutzbestimmungen der Baumschutzverordnung gelten für einstämmige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm aufweist und alle nach § 6 BaumSchVO als Ersatz gepflanzten Bäume. Bei allen Arbeiten an Bäumen ist der Schutz von auf Bäumen lebenden Tieren zu beachten. So gilt nach § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG ist der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines Jahres ein saisonales Verbot, Bäume oder auch Hecken zu fällen bzw. stark zurückzuschneiden. Pflegeschnitte können weiter vorgenommen werden.

Antrag zur Schädlingsbekämpfung

Nach § 8 Pflichten 2. aus dem geschlossenen Unterpachtvertrag ist der Unterpächter/in verpflichtet, allen behördlichen Anordnungen (z. B. Rattenbekämpfung, Bekämpfung von Pflanzenschädlingen und Krankheitserregern) auf eigene Kosten und Gefahren nachzukommen. Die behördliche Anordnung ergibt sich aus dem § 17 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S.1045) und wird verordnet über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (Schädlingsbekämpfungsverordnung) vom16. August 2011. Bekämpfung im Sinne dieser Verordnung ist das Ergreifen von Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen in einem begrenzten Raum oder Gebiet, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Die Maßnahmen sind von einer Fachkraft für Schädlingsbekämpfung im Sinne der Verordnung auszuführen.

Formblatt zur Meldung zum geforderten Rückbau aus der Wertermittlung

Meldung ist vom Unterpächter auszufüllen und zu unterschreiben, vom Vorstand der Kolonie bestätigen zu lassen und an den Bezirksverband zu übergeben nach dem erfolgten Beseitigungsanspruch laut Wertermittlung oder Vereinbarung.


Vollmachterklärung

Formblatt bei Übergabe bei Abwesenheit der Unterpächter   


Formblatt zur Meldung der gewählten Delegierten

Satzungsgemäße Rückmeldung zu den gewählten Delegierten 


Antrag zur Austragung aus dem Unterpachtvertrag 

Formblatt zur Austragung bei Trennung bzw. Scheidung aus dem Unterpachtvertrag


Formblatt Strangplan zur Wasseranlage bei Baulichkeiten

Der Strangplan ist erforderlich beim Bau von einer Abwasser-Auffanggrube. Hier wird angeben welche Bauteile und Leitungen zur Be-und Abwasserentsorgung in der Gartenlaube installiert werden sollen.


Strangplan
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Antrag zum Bau von Baulichkeiten im Kleingarten

Formblatt: Der Antrag ist vom Bauherren auszufüllen und zu unterschreiben, weiter ist der Antrag vom Kolonievorstand und dem Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg - Friedenau e.V. zur Bestätigung vorzulegen. Nach Prüfung auf Vollständigkeit aller benötigten Unterlagen zum Bauvorhaben wird der Antrag durch den Bezirksverband an den Eigentümer zur Genehmigung übergeben. Die Genehmigung erhält dann der Bauherr an die angegebene Adresse vom Antrag. Erst mit Erhalt der Genehmigung darf mit dem Bau begonnen werden.


Merkblatt Abwassersammelbehälter

Information zum Bau und Sanierung von Abwassersammelbehälter und der erforderlichen Dichtheitsprüfung bzw. Bescheinigung zum Einbau durch eine Fachfirma.


Formblatt zur Fertigmeldung von Baumaßnahmen 

Nach Fertigstellung der beantragten Baumaßnahme hat eine Fertigmeldung durch den Bauherren, Vorstand der Kolonie und dem Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg - Friedenau e.V.  an den Eigentümer zu erfolgen.


Merkblatt zur Gesetzgebung im Kleingarten

Das Merkblatt führt die wichtigsten Gesetze und Verordnungen auf, die im Kleingarten Anwendung finden. Der Vorstand vom Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg - Friedenau e.V. und der Vorstand der jeweiligen Kolonie helfen aber gerne weiter, falls mal Fragen entstehen.


Gesetzgebung
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Versicherungsschutz

Hinweise zur Versicherungspflicht im Kleingarten und bei Unterpächterwechsel


Merkblatt zu gestatteten Baulichkeiten im Kleingarten

Dieses Merkblatt beinhaltet viele Informationen, welche Baulichkeiten im Kleingarten gestattet sind. Einige Informationen dieses Merkblatt sind bereits überarbeitet worden und sind nicht mehr Stand der Möglichkeiten. Bei jedem Bauvorhaben ist der Vorstand der Kolonie vor Baubeginn zu informieren und ggf. entsprechende Anträge an Bezirksverband und Eigentümer zu stellen. Weitere Informationen zu den Baulichkeiten im Kleingarten können aus dem Unterpachtvertrag entnommen werden.


Merkblatt Der Weg bei Baumaßnahmen im Kleingarten

Information zum Weg bei Baumaßnahmen im Kleingarten der Gartenlaube, Abwasser-Sammelgrube zum Neubau , Umbau oder Sanierung


Merkblatt Solar-Photovatikanlage

Dieses Merkblatt beinhaltet Informationen zur Antragsstellung von möglichen Solar-Photovoltaikanlagen. Eine Netzeinspeisung in die öffentliche Stromanlage ist nicht möglich. Der Anschluss sollte durch eine Fachfirma erfolgen. Bei Unterpächterwechsel findet keine Bewertung statt


Kündigung des Unterpachtvertrages

Der/Die Unterpächter kann/können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Mai oder zum 30. November des laufenden Jahres kündigen. Abweichende Kündigungstermine sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Laube
muss zum Kündigungstermin von persönlicher Habe geräumt sein. Der Bezirksverband bestätigt den Erhalt der Kündigung dem abgebenden Unterpächter/n und beauftragt die Wertermittler für Baulichkeiten und Aufwuchs zur Durchführung der Wertermittlung. Der Vorstand der Kleingartenanlage nimmt nach Erstellung der Wertermittlung Kontakt mit dem abgebenden Unterpächter auf und leitet das Bewerberverfahren ein bis zur Übernahme der Gartenparzelle, durch einen neuen Unterpächter. Fragen zur Wertermittlung bitten, wir an den Bezirksverband zu richten. Mietverträge für Stellplätze oder Mitgliedschaften im Verein sind je nach Satzung separat zu kündigen. 


Anmeldung zusätzlicher Baulichkeiten

Über das Formblatt können zusätzliche Baulichkeiten neben der Gartenlaube angemeldet werden. Bitte lassen Sie die Anmeldung vor Abgabe beim Bezirksverband durch den Vorstand der Kolonieanlage unterschreiben.


Zufahrt zum Gelände
Ein Einfahren in das Gelände für dem/den Unterpächter(n) ist nach dem geschlossenen
Unterpachtvertrag nicht zulässig.
Ausnahmen:
Firmen mit bereits erteilter Einfahrtsberechtigungen:
Firma ATH, Firma Tolinski, Firma Burgstaler, Firma Gartentraum, Firma Brockschmidt, Firma
Mosaik e.V. und Firma Götze, Inh. der Gaststätte Alte Ziegenweide.
Grundsätzlich ist das Befahren in der Anlage zu vermeiden. Lieferungen oder Entsorgungen
sollten daher nur mit Hilfsmittel wie z.B. Handwagen, Schubkarren, Sackkarren oder
schieben von Hängern erfolgen, ggf. ist die Ladung aufzuteilen.
In begründeten Ausnahmefällen ist das Befahren auf Antrag durch dem/den Unterpächter(n)
zum Be- und Entladen möglich. Der Bezirksverband hält dafür ein Formular bereit. Ein
Abstellen oder Parken ist nicht zulässig. Für Schäden jeglicher Art haftet der/die Unterpächter. Für den Schlüssel ist eine Kaution von 150,00 € an den Bezirksverband zu überweisen Konto-Nr.: DE 62 1002 0890 0354 9105 94 (Barzahlung ist nicht möglich). Für Kartenzahlungen im Bezirksverband wird eine Kostenpauschale 2,00 € erhoben. Für Anträge, die bis DI.. Eingehen erfolgt die Ausgabe der Schlüssel i.d.R in der Folgewoche am Do. in der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Geschäftsstelle vom Bezirksverband nach erfolgter Kautionszahlung. Im Fahrzeug ist die Zustimmung sichtbar und lesbar an der Frontscheibe zu hinterlegen. Das Abstellen von Container ist untersagt
Die Schranke ist unmittelbar nach dem Einfahren auf das Gelände und nach dem Herunterfahren vom Gelände wieder zu verschließen. Vorsorglich möchten wir mitteilen, dass die Schlüssel bei der Rückgabe elektronisch ausgelesen werden. Auf Einhaltung des unmittelbaren Verschlusses bei Ein-Ausfahrt vom Gelände ist zu achten. Zuwiderhandlungen werden mit 75,00 € Einbehalt der Kautionszahlung geahndet. Die Rückgabe der Schlüssel kann an jeden Do. in der Zeit von 17:00 Uhr bis 19:00 erfolgen. Die Gutschrift der Kaution erfolgt per Überweisung in der Folgewoche. Bei Verlust vom Schlüssel erfolgt keine Rückzahlung der Kaution. Zufahrt zum Gelände